DZZ 01/2001, 51-2
Der nicht einwilligungsfähige Patient
R. Dempf, H. Schliephake, H.P. Schierle, H. Becker
Zusammenfassung:
Ärztliche Maßnahmen bedürfen der Einwilligung des Patienten, die nur rechtswirksam ist, wenn er einwilligungsfähig und ausreichend aufgeklärt ist. Ist die Einwilligungsfähigkeit nicht gegeben, so führen in Abhängigkeit von der Situation unterschiedliche Wege zu einer rechtswirksamen Einwilligung. Für Minderjährige muss die Einwilligung der Eltern eingeholt werden. Für nicht...