DZZ 02/1995, 105-8
Kann es in der Zahnheilkunde Garantien geben?
L. Figgener
Zusammenfassung:
Gewährleistung und Garantie sind der Heilkunde fremd. Die Ausübung der Heilkunde unterfällt dem Dienstleistungsrecht. Das Dienstleistungsrecht kennt keine Gewährleistung oder Garantie. Ihre Einführung in § 135, IV, SGB V ist eine legislatorische Mißgeburt. Man braucht die Institute der Gewährleistung und Garantie nicht, um eine hohe Qualität der zahnärztlichen Versorgung sicherzustellen bzw. schlechte...