DZZ 03/2003, 189-90
Das Altersgutachten bei Lebenden
Eine interdisziplinäre Aufgabe
Grundmann C, Rötzscher K
Zusammenfassung:
Ziel der Bearbeitung ist es, zu verdeutlichen, dass bei zweifelhaften Altersangaben die Feststellung des tatsächlichen Alters der / des Beschuldigten für die Einleitung bzw. Fortführung eines Strafverfahrens von enormer Bedeutung ist. Diese Art der Begutachtungen hat auf Grund der zunehmenden Migrationen im letzten Jahrzehnt stark zugenommen und bedarf einer...