Haben Sie schon davon gehört? In einem am 7. Oktober 2008 verkündeten Urteil bestimmte der XI. Zivilsenat des deutschen Bundesgerichtshofes, dass sich eine „Bank, die sich in Bezug auf eine bestimmte Anlageentscheidung als kompetent geriert“, durch zeitnahe Auswertung vorhandener Veröffentlichungen in allgemein anerkannten, qualitativ hoch stehenden Fachzeitschriften kundig machen muss, bevor sie Empfehlungen ausspricht (AZ XI ZR 89/07; www.bundesgerichtshof.de).
Vergleichbares ist für die...