Zusammenfassung: Der Ersatz fehlender Zähne nach nicht vermeidbarem Zahnverlust ist eine zahnärztliche Kernkompetenz. Neben der offensichtlichen kaufunktionellen und ästhetischen Rehabilitation stehen immer mehr auch medizinische Überlegungen, die den Ersatz fehlender Zähne rechtfertigen könnten.
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